top of page

AGBs 

von "Love.Story.Pictures"/bzw. Gerd Hagge Content Hochzeitsfotos/Hochzeitsfilm 

 

 

1. FINALE BUCHUNG

 

Die Buchung ist bindend beauftragt sobald dies eindeutig via schriftlicher Bestätigung, Online-Formular, E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Nach Bestätigung des Termins/bzw. mit der Auftragsbestätigung wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Die Stellung der Rechnung und der anschließende Zahlungseingang der Anzahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.

 

2. ANZAHLUNG

 

Mit der Vertragsunterzeichnung wird bei Hochzeitsfilmen eine Vorauszahlung von 25 % der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrages fällig. Die restlichen 75 % sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und der/die Videograf/en kann/können den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar die Anzahlung ebenfalls. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der/die Videograf/en nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

 

 

3. BILDRECHTE

 

Die Bildrechte bleiben bei Gerd Hagge Content. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, Instagram etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erwünscht. z.B. Video von „Gerd Hagge Content, Video © www.gerdhagge.com oder eine Verlinkung auf die offizielle Facebookseite oder Instagramseite. Jegliche Manipulation der Videos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Gerd Hagge Content, holt sich die Genehmigung des Brautpaares, die entstandenen Bilder/Videos der Hochzeit für Zwecke der Eigenwerbung (Blog, Social Media, Flyer, E-mail etc.) zu nutzen. 

 

4. RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE

 

Gerd Hagge Content behält sich vor, dieses Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.

 

1.Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer an folgende Adresse: Gerd Hagge, Lachentalstrasse 30, 71093 Weil im Schönbuch

 

2. Eingang der Rücktrittserklärung

– bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung (30 %) wird einbehalten.

– bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 50 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes

– bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

 

3. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Videografen.

 

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzvideografen.

 

5. EXKLUSIVRECHT

 

Der/die Videograf/en/Fotograf/en muss/müssen der/die einzige/n professionelle/n Videograf/en/Fotograf/en am besagten Hochzeitstag sein. Er/Sie wird/werden nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der/Die Videograf/en ist bei den Brautpaaraufnahmen (Foto- & Videoshooting) der/die einzige/n Videograf/en. Der Videograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

 

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Gerd Hagge Content ist die Haftung für Sach-und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem/den Videograf/en aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 12 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den/die Videografen. Gerd Hagge Content bemüht sich jedoch in diesem Fall ein gleichwertiges Ersatzvideografen/Fotografen zu finden, können dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung des Fotografen/Videografen am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Gerd Hagge Content auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

 

7. VERPFLEGUNG / FAHRTKOSTEN

 

Essen, Getränke und einen Sitzplatz für Gerd Hagge Content (1 Person) stehen während der Buchungszeit zur Verfügung. Die Anreise erfolgt aus 71093 Weil im Schönbuch. Die ersten 50 km sind frei. Die Fahrtkosten pro km betragen 0,30 € zzgl. MwSt. Die Fahrtkosten werden erst nach der Hochzeit – bei der Restzahlung – beigefügt.

 

8. KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG

 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Brautpaar Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video gewünscht, wird eine Korrekturschleife genehmigt. Jede weitere Schleife wird mit 150 Euro die Stunde abgerechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: Plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik oder Falsch geschriebene Namen.

 

9. ARBEITSZEITEN

 

Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des/der Videograf/en und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem Hochzeitstag, als auch während der Hochzeit hinzugebucht werden. Der/Die Videograf/en sind maximal bis zu 10 Stunden buchbar. Weitere Stunden sind nur unter freiwilliger Zustimmung des/der Videograf/en möglich.

 

10. AKZEPTIEREN DER AGBS

 

Bei Buchung eines Hochzeitspaketes stimmt das Brautpaar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gerd Hagge Content zu.

 

 

Nutzungs- und Urheberrecht

 

1. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Videos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

 

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Videos die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

 

3. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen.

 

 

 

bottom of page